9. KLASSISCHE ARCHÄOLOGIE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderung der Prüfung
Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach Klassische Archäologie soll der Studierende nachweisen:
  1. Kenntnisse der Inhalte und Methoden des Faches, insbesondere die Fähigkeit zum vergleichenden Sehen, Beschreiben und Interpretieren von Kunstwerken; Beherrschung der wichtigsten Hilfsmittel.
  2. Grundkenntnisse der Archäologischen Sachkunde (Historische Geographie und Topographie, repräsentative Denkmäler der verschiedenen Kunstgattungen) und Religion/Mythologie.
  3. Überblick über die griechisch-römische Kultur (einschließlich der aegaeischen und italischen Vorgeschichte) und ihren geschichtlichen Ablauf, insbesondere eine Vorstellung von den Hauptepochen und Regionen der antiken Kunstentwicklung, im Hauptfach weiterhin intensivere Kenntnisse in griechischer Architektur, Plastik und Malerei.
B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Klassische Archäologie ist die erfolgreiche Teilnahme an insgesamt fünf Proseminaren und Übungen nachzuweisen, darunter eine Einführung in das Studium der Klassischen Archäologie und mindestens ein weiteres Proseminar. Wenigstens zwei der nachgewiesenen Lehrveranstaltungen sollen zentrale Bereiche der griechisch-römischen Kunst zum Thema haben.
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Klassische Archäologie ist die erfolgreiche Teilnahme an insgesamt drei Proseminaren und Übungen nachzuweisen, darunter eine Einführung in das Studium der Klassischen Archäologie. Wenigstens eine dieser Lehrveranstaltungen soll einen zentralen Bereich der griechisch-römischen Kunst zum Thema haben.
3. Dringend empfohlen ist der Besuch der angebotenen Vorlesungen, deren Stoff zu den Gegenständen der mündlichen Prüfung zählt. Im Hauptfach werden vorausgesetzt mindestens zwei zweistündige Vorlesungen, im Nebenfach mindestens eine zweistündige Vorlesung.
4.Weitere Voraussetzungen für die Ablegung der Zwischenprüfung in Klassischer Archäologie ist der Nachweis des Latinums und des Graecums für Studierende des Hauptfachs, des Latinums für Studierende des Nebenfachs.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung in Klassischer Archäologie besteht aus einem höchstens halbstündigen Gespräch über die Gegenstände der nachgewiesenen Lehrveranstaltungen. Die Note der Zwischenprüfung berechnet sich aus den Noten der vorgelegten Proseminar- und Übungsscheine (Durchschnitt) sowie aus dem Ergebnis des Prüfungsgesprächs.
2. Die gesamte Zwischenprüfung kann in Ausnahmefällen in Form einer einstündigen mündlichen Prüfung (im Nebenfach 45 Minuten) abgelegt werden, insbesondere bei einem Studienortwechsel, wenn der Kandidat die vorgenannten Studienleistungen nicht erbringen konnte.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Hauptfach Klassische Archäologie ist die Fähigkeit nachzuweisen, selbständig archäologische Sachverhalte zu erfassen und auszuwerten, ferner antike Denkmäler zu bestimmen, einzuordnen und in ihren geschichtlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und kunsthistorischen Zusammenhängen inhaltlich und formal zu deuten. Dazu bedarf es während des Hauptstudiums der Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse in der archäologischen Sachkunde, Topographie und Architektur (Denkmälergattungen) unter differenzierten methodischen Kriterien, der Schärfung des kunstwissenschaftlichen Urteils im Hinblick auf Stilkritik, Ikonographie und Ikonologie sowie der Übung in der Interpretation archäologischer Denkmäler und Kulturzusammenhänge.
Die Prüfung im Hauptfach betrifft folgende Fachgebiete:

In den Fachgebieten a-b wird ein vertieftes und umfassendes Wissen vorausgesetzt, in den Fachgebieten c-h Grundwissen, Überblick und die Kenntnis der wichtigsten Denkmäler, Daten und der Kunstzentren. Die Fachgebiete a-b müssen beide unter den für die Prüfung gewählten Schwerpunktgebieten vertreten sein.
In der Magisterprüfung im Nebenfach Klassische Archäologie ist die Fähigkeit nachzuweisen, zentrale Denkmäler der antiken Kunst in ihren historischen und kunsthistorischen Zusammenhängen exemplarisch zu bestimmen. Dazu bedarf es während des Hauptstudiums der Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und des Urteilsvermögens in ausgewählten Bereichen der archäologischen Sachkunde (Topographie, Kunstgattungen, Kulturabläufe), der Stilkunde sowie der Hermeneutik.
Die Prüfung im Nebenfach betrifft folgende Fachgebiete: Bestandteil der Nebenfachprüfung sein. In dem unter c-h ausgewählten Fachgebiet werden ebenfalls Grundwissen und die Kenntnis der wichtigsten Denkmäler, Daten und Kunstzentren vorausgesetzt.

B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung einschließlich des Nachweises der altsprachlichen Anforderungen (im Hauptfach Latinum und Greacum, im Nebenfach Latinum) sowie ein ordnungsgemäß absolviertes Hauptstudium im Fach Klassische Archäologie.
Im Hauptfach umfaßt das Grundstudium 38 SWS und das Hauptstudium 34 SWS. Hauptfachstudierende haben im Grundstudium Pflichtveranstaltungen in Höhe von 22 SWS und im Hauptstudium Pflichtveranstaltungen in Höhe von 20 SWS durch Scheine bzw. durch Besuch der Vorlesungen nachzuweisen. Aus dem Hauptstudium sind vier benotete Scheine vorzulegen, von denen mindestens zwei Hauptseminarscheine sein müssen. Die erfolgreiche Teilnahme an zwei archäologischen Exkursionen (Antikenmuseen und/oder Ausgrabungsstätten) als Pflichtveranstaltungen ist unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung und durch entsprechende Scheine nachzuweisen.
Im Nebenfach umfaßt das Grundstudium 20 SWS und das Hauptstudium 16 SWS. Nebenfachstudierende haben im Grundstudium Pflichtveranstaltungen in Höhe von 10 SWS und im Hauptstudium Pflichtveranstaltungen in Höhe von 11 SWS durch Scheine bzw. durch Besuch der Vorlesungen nachzuweisen. Aus dem Hauptstudium sind drei benotete Scheine vorzulegen, von denen mindestens einer ein Hauptseminarschein sein muß. Die erfolgreiche Teilnahme an einer archäolgischen Exkursion als Pflichtveranstaltung ist unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung und durch einen entsprechenden Schein nachzuweisen.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung.
Für die Klausur im Haupt- und Nebenfach sollen drei Schwerpunktgebiete (Teilbereiche aus A. a)-b) und wahlweise c)-h) - im Hauptfach jedoch nicht aus dem thematischen Bereich der Magisterarbeit - berücksichtigt werden. Die nicht für die Klausur ausgewählten Schwerpunktgebiete werden in der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) abgefragt.


Zurück zur Übersicht der Prüfungsordnung. - Sekretariat(sinologie@uni-tuebingen.de)